Der gebäudetechnische Brandschutz als Herausforderung

für die planenden und ausführenden Gewerke

MANFRED LIPPE

MANFRED LIPPE
ML Sachverständigen GmbH

Manfred Lippe zählt zu den führenden Brandschutzexperten für den gebäudetechnischen Brandschutz in Deutschland. Er ist nicht nur öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz, sondern auch für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk und für das Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierhandwerk (Brandabschottungen).

Lippe fungiert als Geschäftsführer der ML Sachverständigen Gesellschaft mbH und der LiComTec GmbH. Er absolvierte eine Ausbildung zum Maschinenbauer und studierte im Anschluss Maschinenbau Fachrichtung Fertigungstechnik an der Universität Paderborn in Meschede. Mehr als 20 Jahre lang war er als Betriebsleiter, Leiter Anwendungstechnik und Marketing in verschiedenen Unternehmen der SHK- und Chemiebranche tätig.

Sein Fachwissen gibt der Diplom-Ingenieur regelmäßig weiter. U. a. ist er Lehrbeauftragter beim Europäischen Institut für postgraduale Bildung – Dresden, ein Unternehmen der TUDAG Dresden, Fachbereich gebäudetechnischer Brandschutz. Darüber hinaus ist Lippe Referent beim VDI-Bildungswerk und weiteren namhaften Anbietern für Fachfortbildungen in dem o. g. Fachbereich.

Als Mitglied der Arbeitsgruppe Leitungsanlagen der ARGEBAU hat er bei der Erstellung der MLAR 03/2000 und MLAR 11/2005 (Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen) mitgearbeitet.

Der gebäudetechnische Brandschutz als Herausforderung für die planenden und ausführenden Gewerke

Umsetzung der baurechtlichen Vorgaben im nationalen und europäischen Umfeld

Anforderungen im Bereich TGA

Die baurechtlichen Vorgaben zum vorbeugenden Brandschutz werden durch die Bauminister der jeweiligen Staaten auf nationaler Basis unter Beachtung der besonderen baulichen Anforderungen und Bauweisen vorgegeben, z. B.:

  • Bauordnungen als allgemeine baurechtliche Anforderungen
  • Industriebau-Richtlinie
  • Hochhausrichtlinie
  • Versammlungsstätten-Richtlinie
  • Trinkwasserverordnung
  • Verordnungen zur Energieeinsparung
  • Verordnungen zum Umweltschutz

Neben diesen baurechtlichen Anforderungen werden weitergehende baurechtlich relevante Planungs-, Auslegungs- und Bemessungsvorgaben für die technische Gebäudeausrüstung herausgegeben, z.B.:

  • Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR)
  • Lüftungsanlagen-Richtlinie (LüAR),
  • Systemböden-Richtlinie (SysBöR)
  • Verordnung zum Bau von elektrischen Betriebsräumen (EltBau VO)

Die am Bau beteiligten Fachplaner der Architektur, Statik und der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) müssen die genannten Anforderungen zu einem dem Zweck entsprechenden Gebäude unter Beachtung der baurechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigen und genehmigen zu lassen.

Der Referent wird in seinem Vortrag im Wesentlichen auf die brandschutztechnischen Schnittstellen zwischen dem Hochbau und dem gebäudetechnischen Brandschutz am Beispiel der Leitungsanlagen eingehen.