BIM und Recht: Erfolgreiche vertragliche Abbildung

DR. NICOLAI RITTER

DR. NICOLAI RITTER

CMS, BERLIN

Dr. Nicolai Ritter ist Partner am Berliner Standort der internationalen Anwaltssozietät CMS. Er ist spezialisiert auf Projektentwicklungen und berät im Immobilienwirtschaftsrecht mit Schwerpunkt auf dem Bau- und Planerrecht. Hauptfokus seiner Tätigkeit sind die baubegleitende Beratung und das juristische Projektmanagement bei Anlagenbau und Großbauvorhaben, insbesondere mit internationalem Bezug. Dabei hat die Anwendung von BIM bzw. deren rechtliche Begleitung zunehmend einen hohen Stellenwert.

Er ist Mitglied des Arbeitskreises BIM des Deutschen Baugerichtstags und der BIM-Expertengruppe der Bundesarchitektenkammer (BAK). Ferner ist er u.a. Mitglied der Gesellschaft für Baurecht und der Society of Construction Law (SCL).

Mandanten bescheinigen ihm eine „hohe fachliche Kompetenz sowie Genauigkeit und Zuverlässigkeit“ (JUVE Handbuch, 2015/2016). Gemäß Legal500, 2016 und 2017 „gehört er zu den Schlüsselfiguren im Anlagenbau sowie in streitigen Baumandaten“ bzw. zu den „Namen der nächsten Generation“.

Dr. Ritter studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn, Dresden und Bologna. Bevor er 2004 zu CMS Berlin wechselte war er mehrere Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI) in Bonn.

BIM und Recht: Erfolgreiche vertragliche Abbildung

Building Information Modeling (BIM) ist der Code für die digitale Revolution des Bauens. Gemeint ist das kooperative Planen, Bauen und Verwalten von Immobilien mit Hilfe von digitalen Modellen. Die BIM-Methode findet zunehmend Anwendung, weil sie eine stärkere Kosten- und Terminkontrolle verspricht und Effizienzsteigerungen über den gesamten Nutzungszyklus bewirken kann.

Der Einsatz von BIM muss rechtlich zutreffend und sinnvoll abgebildet werden. Angesprochen sind nicht nur die Frage einer adäquaten Vertragsgestaltung, sondern auch die Regelungen von Haftung, Urheber- und IT-Recht. Der Beitrag lenkt den Fokus auf diese rechtlichen Fragestellungen und stellt insbesondere klar, dass BIM rechtlich keineswegs „problematisch“, sondern durchaus handhabbar ist. Allerdings bedarf es der richtigen rechtlichen Abbildung von BIM, was insbesondere die Frage der Vertragsgestaltung anspricht.